Sprachkurse
Es ist empfehlenswert, sich vor Abreise eine belastbare Sprachkenntnis anzueignen. Die fachliche wie persönliche und interkulturelle Lernkurve steigt in der Regel mit zunehmender Sprachkenntnis steil an.
Im Regelfall werden Sprachkurse vom --> TUM-Sprachenzentrum angeboten. Dabei auch auf die --> besonderen Angebote beachten. Das Sprachencafé (--> Language Café) mit gratis Kaffee und Kuchen findet während der Vorlesungszeit meist jeden Mittwoch 14:00-16:30 in der Weihenstephaner fair geniessBar (neben der Campusbibliothek) statt.
Regelungen für den Pflicht-Auslandsaufenthalt:
mit ECTS versehene Sprachkurse akademischer Institutionen (TUM, LMU oder Partnerhochschulen) können mit bis zu 5 ECTS auf den Pflicht-Auslandsaufenthalt angerechnet werden.
Privatlehrer, VHS-Kurse und dergleichen werden in der Regel nicht anerkannt, da der Zeitaufwand in der Regel weder klar definiert noch nachweisbar ist.
Der Sprachkurs hat in der Sprache zu erfolgen, welche die Hauptsprache der Arbeits-/Unterrichtsumgebung ist.
Der Sprachkurs muss vor Antritt des Auslandsaufenthaltes oder auf alle Fälle vor Beendigung des Auslandsaufenthaltes abgeschlossen worden sein (incl. Prüfung).
Es wird grundsätzlich empfohlen, vor allem fachspezifische Kurse zu belegen, so es entsprechende Angebote gibt (z.B. Wissenschafts-Englisch, Englisch für Planer:innen)
Für Master können Sprachkurse ausnahmsweise anerkannt werden. Dabei können "Grundkurse" (A, B - Niveau) nur von außergewöhnlichen Sprachen auf Antrag anerkannt werden. Die üblichen europäischen Hauptsprachen müssen zumindest Fortgeschrittenenniveau aufweisen oder als Fachsprache unterrichtet worden sein.
Es ist nicht die Aufgabe des Auslandsbeauftragten sondern der Student:innen sich rechtzeitig um einen geeigneten, anerkannten/vom Auslandsbeauftragten genehmigten Sprachkurs zu kümmern. Ansonsten ist der Auslandsaufenthalt auch ohne ECTS durch einen Sprachkurs absolut bewältigbar und entsprechend planbar.